Dauerpflege
Von einer Daueraufnahme sprechen wir bei einer Verweildauer von mehr als 42 Tagen. Der Heimvertrag kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist monatlich gekündigt werden.
Voraussetzungen
Die Servicestelle für Betreuung und Pflege klärt grundsätzlich den Pflegeaufwand und mögliche Betreuungsangebote im Vorfeld ab. Ebenso wird die Warteliste für Dauerpflege über sie geführt. Ist eine Daueraufnahme ins Seniorenhaus notwendig, leitet die Servicestelle alle erforderlichen Schritte ein.











